KI-Schulung · Gemeinde Emmering · 25.–26. März 2026
Übersicht/KI-Leitlinie

KI-Leitlinie der Gemeinde Emmering

Entwurf einer umfassenden Leitlinie für den verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Gemeindeverwaltung Emmering, basierend auf dem EU AI Act.

"Künstliche Intelligenz ist ein Werkzeug im Dienst der Bürgerinnen und Bürger. Ihr Einsatz erfordert Kompetenz, Transparenz und Verantwortung."

Präambel

Die Gemeinde Emmering bekennt sich zu einem verantwortungsvollen, transparenten und rechtskonformen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Verwaltung. Diese Leitlinie bildet den Rahmen für alle Mitarbeitenden, die KI-Systeme nutzen, betreiben oder beschaffen.

Sie basiert auf den Anforderungen des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689), insbesondere Art. 4 zur AI Literacy, und berücksichtigt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG) sowie die spezifischen Anforderungen an kommunale Verwaltungen in Bayern.

Stand: März 2026 | Geltungsbereich: Alle Mitarbeitenden der Gemeinde Emmering | Nächste Überprüfung: September 2026

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Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Diese Leitlinie gilt für alle Mitarbeitenden der Gemeinde Emmering, die im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit KI-Systeme nutzen, betreiben, beschaffen oder deren Einsatz verantworten. Sie umfasst sowohl extern bereitgestellte KI-Dienste als auch intern betriebene Systeme.

KI-System:Ein maschinenbasiertes System, das für einen unterschiedlich stark ausgeprägte Autonomie ausgelegt ist, nach dem Einsatz anpassungsfähig sein kann und aus den Eingaben Ergebnisse wie Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen ableitet (Art. 3(1) EU AI Act).
AI Literacy:Fähigkeiten, Kenntnisse und Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und betroffenen Personen ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen und Risiken bewusst zu sein (Art. 3(56) EU AI Act).
Hochrisiko-KI:KI-Systeme, die in Bereichen eingesetzt werden, die erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte von Personen haben können (Anhang III EU AI Act).
Halluzination:Die Generierung von plausibel klingenden, aber faktisch falschen Informationen durch ein KI-System.

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Grundsätze des KI-Einsatzes

Menschliche Aufsicht

KI-Systeme unterstützen menschliche Entscheidungen, ersetzen sie aber nicht. Jede KI-generierte Ausgabe, die nach außen kommuniziert wird, muss von einem Menschen geprüft und freigegeben werden.

Transparenz

Bürgerinnen und Bürger werden informiert, wenn sie mit einem KI-System interagieren. KI-generierte Inhalte werden als solche gekennzeichnet, wenn sie direkt an Bürger gehen.

Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nicht in externe KI-Systeme eingegeben, es sei denn, eine Rechtsgrundlage und ein Auftragsverarbeitungsvertrag liegen vor. Die DSGVO und das BayDSG sind stets einzuhalten.

Nichtdiskriminierung

KI-Systeme werden regelmäßig auf diskriminierende Ergebnisse überprüft. Bei Verdacht auf Bias wird der Einsatz ausgesetzt und eine Prüfung eingeleitet.

Qualitätssicherung

KI-Ergebnisse werden regelmäßig stichprobenartig überprüft. Fehlerhafte Ergebnisse werden dokumentiert und für die Verbesserung der Systeme genutzt.

Verhältnismäßigkeit

Der Einsatz von KI muss verhältnismäßig sein. Der Nutzen muss die Risiken überwiegen. Einfachere Lösungen sind zu bevorzugen, wenn sie den Zweck ebenso erfüllen.


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Risikokategorien und Einsatzbereiche

Gemäß dem EU AI Act werden KI-Anwendungen in Risikokategorien eingeteilt. Für die Gemeinde Emmering gelten folgende Zuordnungen:

RisikostufeBeispiele EmmeringAnforderungen
MinimalRechtschreibprüfung, Textvorschläge in Outlook, KalenderoptimierungGrundlegende AI Literacy
BegrenztChatbot für Bürgeranfragen, KI-gestützte E-Mail-Entwürfe, ProtokollzusammenfassungenTransparenzpflicht, menschliche Prüfung, Qualitätsmonitoring
HochBewerberauswahl, Sozialleistungsbewertung, automatisierte BescheiderstellungVollständige Dokumentation, Risikobewertung, menschliche Aufsicht, regelmäßige Audits
VerbotenSocial Scoring, biometrische Echtzeit-Überwachung, ManipulationEinsatz ist untersagt

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Datenschutz und Datensicherheit

Verboten

  • - Eingabe personenbezogener Daten (Namen, Adressen, Aktenzeichen) in externe KI-Systeme ohne Rechtsgrundlage
  • - Nutzung privater KI-Accounts für dienstliche Zwecke
  • - Upload vertraulicher Dokumente in nicht freigegebene KI-Dienste
  • - Automatisierte Entscheidungen ohne menschliche Prüfung

Erlaubt

  • - Nutzung freigegebener KI-Tools mit dienstlichem Account
  • - Eingabe anonymisierter oder pseudonymisierter Daten
  • - Allgemeine Anfragen ohne Personenbezug (z.B. Formulierungshilfen)
  • - Nutzung von KI zur internen Recherche und Texterstellung

Anonymisierungspflicht

Bevor Daten in ein KI-System eingegeben werden, müssen alle personenbezogenen Informationen entfernt oder durch Platzhalter ersetzt werden. Beispiel: Statt "Herr Max Mustermann, Amperstraße 5, 82275 Emmering" verwenden Sie "Person A, Straße X, Gemeinde Y".


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Freigegebene KI-Systeme

Folgende KI-Systeme sind für den dienstlichen Einsatz in der Gemeinde Emmering freigegeben:

Freigegeben

Microsoft Copilot (via M365)

Integriert in Outlook, Word, Teams. Datenverarbeitung in EU. Dienstlicher M365-Account erforderlich.

Eingeschränkt

ChatGPT (OpenAI)

Nur mit dienstlichem Account. Keine personenbezogenen Daten. Keine vertraulichen Dokumente.

Eingeschränkt

Claude (Anthropic)

Wie ChatGPT. Zusätzlich: Keine Nutzung für rechtlich bindende Texte ohne Prüfung.

Freigegeben

n8n (Workflow-Automatisierung)

Selbst gehostet. KI-Integration über API. Datenschutz durch lokale Verarbeitung gewährleistet.

Freigegeben

Website-Chatbot

Betrieb unter Aufsicht der IT. Transparenzhinweis implementiert. Regelmäßige Qualitätsprüfung.


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Chatbot-Governance

Für den Chatbot auf der Website der Gemeinde Emmering gelten besondere Regeln:

Transparenztext (Pflicht):

"Ich bin ein KI-gestützter Assistent der Gemeinde Emmering. Ich kann allgemeine Informationen bereitstellen, aber keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen. Bei komplexen Anliegen verbinde ich Sie gerne mit einem Sachbearbeiter."

Eskalationsregeln

  • - Bei rechtlichen Fragen: sofortige Weiterleitung
  • - Bei Beschwerden: Weiterleitung an Sachbearbeiter
  • - Bei persönlichen Daten: Hinweis auf persönlichen Kontakt
  • - Bei Unsicherheit: "Ich bin mir nicht sicher, lassen Sie mich weiterleiten"

Qualitätssicherung

  • - Wöchentliche Stichprobe: 20 zufällige Konversationen
  • - Monatlicher Qualitätsbericht an IT-Leitung
  • - Feedback-Button für Bürger
  • - Quartalsbericht an Gemeinderat

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Schulung und Kompetenzentwicklung

Gemäß Art. 4 EU AI Act ist die Gemeinde Emmering verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden über ausreichende AI Literacy verfügen. Dies wird durch folgende Maßnahmen gewährleistet:

Grundschulung

Zweitägige Schulung für alle Mitarbeitenden (wie diese Veranstaltung). Pflicht für alle, die KI-Systeme nutzen.

Auffrischung

Jährliche Auffrischungsschulung (halber Tag). Neue Entwicklungen, Erfahrungsaustausch, aktualisierte Richtlinien.

Spezialschulungen

Für IT-Verantwortliche und KI-Beauftragte: vertiefte technische und rechtliche Schulungen.

Selbstlernen

Bereitstellung von Lernmaterialien im Intranet. Zugang zu dieser Schulungswebsite als Nachschlagewerk.


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Verantwortlichkeiten und Organisation

RolleVerantwortung
Bürgermeister/inGesamtverantwortung, Genehmigung der KI-Leitlinie
KI-Beauftragte/rKoordination, Schulungen, Monitoring, Ansprechpartner
IT-LeitungTechnische Umsetzung, Sicherheit, Systembetrieb
Datenschutzbeauftragte/rDSGVO-Konformität, Datenschutz-Folgenabschätzung
Sachbearbeiter/innenVerantwortungsvolle Nutzung, Prüfung von KI-Ergebnissen
PersonalratMitbestimmung bei KI-Einführung, Arbeitnehmerinteressen

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Dokumentation und Nachvollziehbarkeit

Jeder Einsatz von KI-Systemen in der Gemeinde Emmering muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Dies umfasst:

Welches KI-System wurde eingesetzt?
Für welchen Zweck wurde es genutzt?
Welche Daten wurden eingegeben?
Wurde das Ergebnis von einem Menschen geprüft?
Wurde das Ergebnis verändert oder unverändert übernommen?
Gab es Auffälligkeiten oder Fehler?

Die Dokumentation erfolgt im jeweiligen Fachverfahren oder, wenn dort nicht möglich, in einem zentralen KI-Protokoll. Die IT-Leitung stellt hierfür eine geeignete Vorlage bereit.


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Inkrafttreten und Überprüfung

Diese Leitlinie tritt mit Beschluss des Gemeinderats in Kraft. Sie wird mindestens halbjährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Änderungen werden allen Mitarbeitenden mitgeteilt und in einer Auffrischungsschulung erläutert.

Erstellt

März 2026

Nächste Prüfung

September 2026

Version

1.0 (Entwurf)